Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die
AR – Agentur Reichweite GmbH
Sitz: Rue Ambroise Pare 17A,
13405 Berlin
Büro: Solmsstraße 26, 10961 Berlin
und
die unter der eingetragenen Unionsmarke
„webweite.de“
laufenden Leistungen, Produkte, Lieferungen, Verträge und Vorgänge.
Abschnitt A
Allgemeiner Teil
Abschnitt B
Besondere Bestimmungen für Vorgänge der eingetragenen Marke „webweite.de“
Abschnitt A: Allgemeiner Teil
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – nachfolgend auch „Geschäftsbedingungen“ – gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen der AR – Agentur Reichweite GmbH – nachfolgend auch „Agentur“ oder „Anbieter“ – und unseren Kunden – nachfolgend auch „Kunde“.
(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Agentur. Soweit der Auftraggeber bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte, finden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen aus früheren Geschäften kannte oder kennen musste.
(4) Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht. Führt die Agentur in Kenntnis solcher Geschäftsbedingungen des Auftraggebers die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des
Auftraggebers nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur nicht widersprechen.
(5) Die in diesem Abschnitt A „Allgemeiner Teil“ enthaltenen Bestimmungen kommen ohne Einschränkung auf das zwischen dem Anbieter und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis zur Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Allgemeinen Teiles (Abschnitt A) und den besonderen produktspezifischen Bestimmungen für Vorgänge der eingetragenen Marke „webweite.de“ (Abschnitt B) gehen die besonderen Bestimmungen vor.
(6) Die Geschäftsbedingungen gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 I BGB).
(7) Beide Parteien stimmen überein, dass die elektronische Signatur auf sämtlichen Verträgen und Angeboten rechtskräftig ist.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
(1) Der Antrag des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht entweder in der Übermittlung des online erstellten Auftrags-/Bezahlformulars in schriftlicher Form an den Anbieter oder aber in der Absendung einer elektronischen oder telefonischen Erklärung, soweit dies im Einzelfall angeboten wird. Der Kunde hält sich an seinen Antrag für 7 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Annahme des Kundenantrags durch den Anbieter oder mit der ersten vom Anbieter vorgenommenen Erfüllungshandlung zustande. Der Anbieter behält sich vor, den Vertragsschluss mit dem Kunden ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
(2) Gegenstand dieses Vertrages ist weiter in dem jeweiligen Angebot beschrieben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit weitere Zusatzmodule oder Leistungen zu beauftragen.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Beauftragung aktuellen Beschreibung der Leistungen.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist. Werden durch den Anbieter Zusatzleistungen, die nicht Teil der Entgeltpflicht des Kunden sind, erbracht, können diese jederzeit entfallen oder durch anderweitige Lösungen ersetzt werden.
(5) Der Auftraggeber kann während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs anbieten. Nimmt die Agentur ein solches Änderungsangebot nicht an, bleibt es bei den vereinbarten Leistungen. Ebenso kann die Agentur notwendige Mehrleistungen für ein Projekt dem Kunden anbieten und nach Freigabe abrechnen.
(6) Soweit der Auftraggeber Aufträge an die Agentur mündlich erteilt, sind diese bindend. Die Agentur hat Anspruch darauf, dass der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt. Ein Auftrag gilt insoweit als erteilt, wenn die Agentur vor einer Einigung über alle Punkte eines Auftrages in Kenntnis des Auftraggebers mit einem Teil der Auftragsdurchführung beginnt, ohne dass der Auftraggeber widerspricht. Ein Auftrag kann durch die Agentur auch durch Ausführung der Tätigkeit angenommen werden, wenn über alle Punkte eines Auftrages bereits Klarheit hergestellt ist.
(7) Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die Agentur ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Auftraggeber dadurch keine Nachteile entstehen.
(8) Korrekturschleifen Designarbeiten: Für kleinere Designarbeiten wie Logos, Flyer, Werbebanner, Druckprodukte oder weitere grafische Leistungen sind, wenn im Angebot nicht anders angegeben, zwei Korrekturen im üblichen Ausmaß inbegriffen. Für darüberhinausgehende Änderungswünsche des Kunden wird die Agentur dem Kunden nach Zugang des Änderungswunsches eine Aufstellung der dadurch verursachten Mehrkosten übergeben.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden und Haftung, Verantwortlichkeiten für Inhalte
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen (z.B. vorhandene Accounts auf Plattformen, relevante Logindaten und Passwörter, bisherige und laufende Werbemaßnahmen, bisherige Konversionsraten und weitere Marketing relevante Kennzahlen) und Daten (z. B. Navigationsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Passwörter und Logindaten sind durch den Auftraggeber nach Ende des Vertrages unverzüglich zu ändern.
(2) Der Auftraggeber muss für den Zugang zu den erforderlichen Plattformen wie Hosting-Anbieter, Portale, Social-Media-Kanäle, etc. selbst sorgen, damit die Agentur ihre Leistungen erbringen kann. Eine Hilfe bei der Anlegung von Accounts kann vereinbart werden.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er für seine Webseite und ggf. für einen Social Media Account eine Datenschutzerklärung und ein Impressum benötigt. Die Agentur unterstützt gerne mit juristischen Standardwerken, wenn vertraglich vereinbart, kann aber nicht die Vollständigkeit und Richtigkeit gewährleisten. Für individuelle juristische Werke ist der Auftraggeber selbst verantwortlich, diese zu erstellen und einzubinden. Ebenfalls die Prüfung und Freigabe aller von der Agentur bereitgestellten Texte obliegt dem Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit der Agentur erforderlichen Umfang.
(5) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Inhalte, die von Dritten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafiken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animationen und Zeichnungen), urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Auftraggeber solche Materialien bei, muss der Auftraggeber selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpflichtig, erworben hat. Eine Recherche der Agentur wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte ist nicht
Gegenstand des Vertrages.
(6) Sofern die vom Kunden bereitgestellten Inhalte nicht für die Erfüllung der vertragsgemäß vereinbarten Leistung ausreichen, kann der Mehraufwand durch die Agentur gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns vor, die Kooperation zu beenden, sofern mit dem bereitgestellten Inhalt die Erfüllung der vereinbarten Leistung nicht qualitätsgerecht umgesetzt werden kann.
(7) Sofern der Auftraggeber der Agentur körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Dritter verletzen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(9) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikation gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren.
(10) Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass alle Daten, die der Kunde an den Anbieter übermittelt, vollständig und richtig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, unverzüglich eventuell auftretende Änderungen seiner Daten an den Anbieter zu übermitteln.
(11) Der Anbieter ist berechtigt, alle für das jeweilige Vertragsverhältnis relevanten Informationen und Willenserklärungen an die von dem Kunden genannte Emailadresse zu versenden. Der Kunde sichert zu, diese regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen.
(12) Der Kunde verwaltet seine Passwörter und sonstige Zugangsdaten gewissenhaft und achtet darauf, sie stets geheim zu halten. Er ist gehalten, seine Passwörter regelmäßig zu ändern, und soweit sie ihm zugeteilt sind, wird er sie unverzüglich ändern.
(13) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, sobald ihm bekannt wird, dass Dritte sein Passwort unberechtigterweise benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle Schäden zu ersetzen, die auf einen Missbrauch der Passwörter durch Dritte oder die Nutzung der Passwörter durch Dritte zurückzuführen sind, soweit er dies zu vertreten hat.
(14) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Websites den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Kunde verpflichtet sich, ihm überlassenen Webspace nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden.
(15) Der Kunde ist zur Erstellung von tagesaktuellen Back-Ups verpflichtet. Eine Pflicht zur regelmäßigen Sicherung der Inhalte und Daten des Kunden seitens des Anbieters besteht ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung nicht.
(16) Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Ressourcen so zu gestalten, dass die Sicherheit und/oder Verfügbarkeit und/oder
Systemintegrität und/oder Verfügbarkeit der Systeme des Anbieters nicht beeinträchtigt wird.
(17) Der Anbieter ist berechtigt, Systeme oder Zugänge des Kunden zu sperren, wenn gegen die Verpflichtungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder einen Dritten verstoßen wird.
(18) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine termingerechte Erbringung sämtlicher Leistungen nur unter Einhaltung der Mitwirkungspflichten des Kunden möglich ist. Die Mitwirkungspflicht des Kunden besteht darin, Informationen (Texte, Grafiken, Fotos, Logos etc.) zur Verfügung zu stellen, sodass das bestellte Produkt für den Kunde optimal und zielgruppengenau aufgesetzt werden kann.
(19) Für den Zeitraum einer Werbekampagne gewährt der Kunde an die Agentur und die Publisher hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Bearbeitung, öffentlichen Darstellung, Sendung, Zurverfügungstellung und Verbreitung, (a) von allen Texten, Bildern, Logos, Marken, Werbematerialien, Produkt- oder Dienstleistungsinformationen, und sonstigen Informationen, die der Kunde für das bestellte Produkt zur Verfügung stellt, und (b) des bestehenden Webauftritts des Kunden, soweit dies notwendig ist, damit die Agentur die Leistungen für das beauftragte Produkt erbringen kann. Der Kunde hat die Agentur daher über erstmaliges Verlangen alle für die Ausführung des Vertrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen und der Agentur alle Informationen zu erteilen, die für die Ausführung des Vertrages von Bedeutung sein können. Falls der Inhalt nicht die Spezifikationen von der Agentur oder eines Publishers erfüllt, kann die Agentur oder der Publisher nach eigenem Ermessen die Werbung modifizieren oder ablehnen, um den Anforderungen des Publishers oder anderen technischen Anforderungen zu entsprechen bzw. das Gelingen der Kampagne nicht zu gefährden. Im Fall einer Ablehnung wird die Agentur die maßgeblichen und relevanten im Voraus gezahlten Beträge erstatten. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Möglichkeit eingeschränkt sein kann, weitere Modifikationen an der Werbung vorzunehmen, nachdem sie der Agentur übergeben wurde. Die Annahme einer Werbung stellt keine Zustimmung oder Billigung dieser Werbung durch die Agentur oder durch irgendeinen Publisher dar, im Sinne dieser Vereinbarung oder anderweitig.
(20) Der Ausschluss von Mitbewerbern des Kunden kann nicht vereinbart werden, weder für eine bestimmte Werbung noch für einen sonst von der Agentur zu liefernden Inhalt (z.B. Website). Die Agentur schließt insbesondere auch nicht aus, und sichert nicht zu, dass neben den jeweils von der Agentur publizierten Inhalten und Online-Werbungen keine weiteren Werbeplätze angeboten und belegt werden.
(21) Der Kunde liefert sämtliche Inhalte an die Agentur, die für die Werbung erforderlich sind, dazu gehören auch Logos, Marken, und Kennzeichen. Wenn solche Inhalte nicht den Anforderungen von der Agentur oder eines Publisher entsprechen, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich ein neues abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Alleinig der Kunde ist verantwortlich für seine Website oder im Zusammenhang mit der Website für alle Werbungen oder Inhalte, die vom Kunden hierunter bereitgestellt werden, und jegliche Inhalte, auf die Nutzer durch Links in solchen Werbungen zugreifen können. Der Kunde ist daher insbesondere für die rechtliche Zulässigkeit aller von ihm an die Agentur zum Zweck der Werbeleistung bzw. Websiteerstellung bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Fotos, Logos, Marken und Kennzeichen sowie Sounddateien) allein verantwortlich. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche für die Auftragsdurchführung bereitgestellten Informationen, Stichwörter, Texte, Bilder, Logos
und sonstige Unterlagen keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte aufweisen oder sonst die Rechte oder berechtigten Interessen Dritter, und insbesondere kein Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis oder jegliches andere Eigentumsrecht oder Persönlichkeits- oder Datenschutzrecht eines Dritten verletzen. Bei der Bestellung von Websites ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die Bereitstellung und Veröffentlichung der (verlinkten) Inhalte weder gegen deutsches noch sonst einschlägiges nationales Recht, insbesondere Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht, verstoßen. Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren. Das Gleiche gilt, wenn der Anbieter von dritter Seite aufgefordert wird, Inhalte auf gehosteten Webseiten zu ändern oder zu löschen, weil sie angeblich gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde der Agentur schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Ungeachtet dessen, dass der Kunde allein für die Prüfung der Logos, Marken und Kennzeichen auf Einhaltung der anwendbaren Rechtsvorschriften und Prüfung entgegenstehender Rechte Dritte verantwortlich ist, und daher durch die Agentur keine solche rechtliche Prüfung der Logos, Marken und Kennzeichen vorzunehmen ist, behält sich die Agentur vor, einer Rechtsverletzung verdächtigte Logos, Marken und Kennzeichen, zu beseitigen und/oder entsprechend abzuändern.
Der Entgeltanspruch der Agentur besteht in diesen – vom Kunde verursachten – Gründen fort. Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Agentur die in Medien, insbesondere auf Websites, einschließlich Social-Media Plattformen, veröffentlichten Daten, Firmenbezeichnungen, Logos, Bildern und Marken zum Zwecke der Gestaltung von Anzeigentexte und Werbung verwenden darf.
(22) Werden die für die Ausführung des Vertrages notwendigen Informationen nicht vom Kunde zur Verfügung gestellt, ist die Agentur berechtigt, das bestellte Produkt nach bestem Wissen und Gewissen für den auf den Kunde zutreffenden Tätigkeitsbereich zu kreieren (branchentypische Texte und Bilder), Unternehmensdaten des Kunden (Firmenwortlaut, Adresse, Kommunikationsmöglichkeiten) einzufügen und den Entwurf des Produktes dem Kunden zur Prüfung zu übermitteln. Im Falle einer Bereitstellung von Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken) für das bestellte Produkt durch die Agentur, dürfen diese Inhalte ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung auf bzw. in den von der Agentur erstellten Produkten verwendet werden. Eine darüberhinausgehende Verwendung ist unzulässig; der Kunde erwirbt keinerlei Nutzungsrechte daran. Sind von der Agentur erstellte grafische Elemente enthalten, wird eine Gestaltung anhand von Vorlagen vorgenommen, die jeweils eine beschränkte Menge an Elementen (Farben, Schriften, Symbole, etc.) aufweisen. Die Agentur verwendet die Vorlagen auch für andere Kunden, sodass sich ähnliche oder identische Kombinationen an Elementen ergeben können.
(23) Bei Google Such- & Bannerwerbung muss der Kunde die Agentur über geplante Änderungen auf seiner Website zumindest drei Werktage vorab informieren, da hierdurch Änderungen im Kampagnenmanagement erforderlich sein können.
§ 4 Haftung, Gewährleistung und Prüfpflicht
(1) Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Anbieter garantiert nicht, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Anbieter eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
(3) Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(4) Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
(6) Die Höhe der Haftung des Anbieters beschränkt sich im Falle leichter Fahrlässigkeit zudem auf das jeweils für den betreffenden Vertrag geschuldete Entgelt für einen Zeitraum von zwei Jahren.
(7) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
(8) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(10) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
(8) Die Agentur stellt alle Dienstleistungen für Online-Werbung und andere Werbedienstleistungen ohne irgendwelche Zusagen und Zusicherungen über bestimmte Eigenschaften bereit, und ist daher – soweit nicht im Folgenden ausdrücklich anders geregelt – jede Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewährleistung für Gebrauchs- bzw
Zwecktauglichkeit oder für eine durchgehende ununterbrochene Darstellung und Verteilung einer Online-Werbung oder anderer Werbeprodukte. Für den Fall einer Unterbrechung der Darstellung oder Verteilung einer Werbung oder anderer Werbeprodukte ist die einzige Verpflichtung von der Agentur die alsbaldige Wiederherstellung. Die Agentur gibt weiters keine Zusicherung hinsichtlich der Durchführung, des eintretenden Erfolgs oder der Platzierung irgendeiner Online-Werbung. Die Agentur übernimmt soweit gesetzlich zulässig keine Haftung für: (I) Störungen, Fehler oder Ungenauigkeiten des Inhalts oder der Informationen in einer Werbung, (II) unautorisierten Zugang zu oder Nutzung der Server, (III) Unterbrechung der Übertragung zum oder vom Server, (IV) Bugs, Viren, Trojaner oder dergleichen, die auf oder über den Server durch eine Drittpartei übertragen werden können, (v) Verluste oder Schäden welcher der Agentur auch immer infolge der Verwendung von Inhalten für eine Werbung, die dargestellt, per Email gesendet, übertragen oder anderweitig durch die Werbedienstleistungen von der Agentur verfügbar gemacht werden, (vi) Schäden aus Ereignissen Höherer Gewalt, (vii) Schäden aus Störungen und Ausfällen von Kunde-Websites (insbesondere Störungen bei Übertragungsleistungen oder Störungen bei Vornahme von SEO-Maßnahmen für den Kunde oder Umstände im Zusammenhang mit der Beschaffenheit des Internets (wie Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten durch Vornahme von SEO-Maßnahmen (Suchmaschinenoptimierung)), oder (viii) allfällige Offline-Zeiten, sofern die daraus resultierende Nichtverfügbarkeit der Online-Werbung durch die Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde. Die Agentur ist auch nicht für eine Verwendung von Werbeblockern durch Nutzer des Internets verantwortlich. Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, kann die Agentur für eine daraus resultierende Minderleistung nicht verantwortlich gemacht werden.
(9) Gewährleistungsansprüche müssen binnen sechs Monate ab Übermittlung der Prüfmöglichkeit des Produktes geltend gemacht werden. Mängel an Teilen von Lieferungen berechtigen nicht zur Bemängelung der Gesamtlieferung. Für SEO-Maßnahmen werden dem Kunde die auf seiner Website vorzunehmenden Änderungen bekanntgegeben. Für Google Such- & Bannerwerbung wird dem Kunde eine Fertigstellungsbenachrichtigung übermittelt. Schadenersatzansprüche sind binnen einer Frist von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen. Bei Vorliegen von Mängeln ist der Kunde nicht zur Zurückbehaltung des Entgelts berechtigt, seine Gewährleistungsbehelfe beschränken sich auf die Vornahme von Verbesserungen. Sofern es sich um einen von vornherein unbehebbaren wesentlichen Mangel handelt oder der Mangel von der Agentur trotz Verbesserungsversuchs nicht beseitigt werden kann, hat der Kunde auch das Recht auf Wandlung. Rechtzeitig bekannt gegebene und behebbare Mängel werden von der Agentur innerhalb angemessener Frist beseitigt.
(10) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass weder eine bestimmte Reihung bei der Google Such Werbung, ein bestimmter Ausspielort bei Bannerwerbung, noch die Erreichung eines bestimmten Geschäftserfolges, insbesondere eine bestimmte Anzahl an Klicks, Impressions, Aufrufen und sonstigen Conversions, von der Agentur geschuldet ist und daher nicht Gegenstand der Vereinbarung mit dem Kunde ist. Auch eine bestimmte Reihung bzw. Platzierung von Anzeigen oder die Ausspielung von Anzeigenerweiterungen kann seitens der Agentur nicht gewährleistet werden. Die Agentur ist berechtigt, eine bereits begonnene Anzeigenkampagne zu beenden oder die Anzeigeninhalte sowie Suchbegriffe zu ändern, sollte sich für die Agentur der begründete Verdacht ergeben, dass die Anzeigeninhalte oder Suchbegriffe rechts- oder sittenwidrig sind. Für allfällige Leistungsstörungen des Betreibers des Internet- Portals, auf dem die Anzeige veröffentlicht wird, kann die Agentur nicht verantwortlich gemacht
werden. Insbesondere hat die Agentur allfällige Offline-Zeiten nicht zu verantworten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Agentur bei Durchführung der Kampagnen die Werberichtlinien der Suchmaschinenbetreiber der Plattformen im Google Such und Display Netzwerk zu beachten hat und sich hieraus kurzfristig Änderungen der vereinbarten Kampagne ergeben können.
(11) Mangels rechtzeitiger schriftlicher Korrektur-/Änderungs- oder Mängelanzeige gelten die Werbedienstleistung, die vorgeschlagenen SEO-Maßnahmen sowie die Anzeigentexte und –banner als vom Kunden genehmigt und das bestellte Produkt kann von der Agentur veröffentlicht bzw. online gestellt werden. Die diesbezügliche Korrespondenz mit dem Kunde erfolgt per E-Mail.
(12) Der Kunde hat während der Vertragsdauer die Möglichkeit, Korrektur- oder Änderungswünsche zu Online-Anzeigentexten, Suchbegriffen und Grafiken bekannt zu geben, die von der Agentur während der Bürozeiten berücksichtigt werden. Sollte ein Änderungswunsch aus produktspezifischen Gründen nicht umgesetzt werden können, erhält der Kunde von der Agentur eine diesbezügliche Information.
(13) Der Kunde haftet gegenüber der Agentur sowie gegenüber den Technologiepartnern von der Agentur im Falle der Verletzung der Pflichten dieser AGB und verpflichtet sich bei entstandenen Schäden der Agentur und seine Technologiepartner schad- und klaglos zu halten.
§ 5 Angebot, Informationen, Leistung
(1) Die Darstellung von Angeboten der Agentur auf der Webseite können von später übergebenen Angeboten abweichen. Gegebenenfalls dargestellte Preise beziehen sich auf spezielle Leistungspakete und einen vordefinierten Zeitumfang. Das Projekt des Kunden wird gesondert bewertet und kann einen abweichenden Preis tragen.
(2) Die Agentur kann dem Auftraggeber auf Leistungsanfrage ein Angebot mit den im Einzelnen enthaltenen Leistungen und zugehörigen Preisen machen.
(3) Die Agentur wird die vereinbarten Leistungen nach den Regeln der Technik erbringen. Für Suchmaschinenoptimierung, Werbemaßnahmen und Social Media Betreuung kann ein bestimmter Erfolg nicht garantiert werden.
(4) Die Auswahl der Internet-Portale und Suchmaschinen für Werbemaßnahmen, die Festlegung von Suchbegriffen sowie die Auswahl und Gestaltung des Anzeigentextes, die Wahl der Kampagnenstruktur und etwaige Anzeigenerweiterungen liegt im Ermessen der Agentur. Die Agentur wird nach Fertigstellung der Kampagne Informationen betreffend Ausrichtung und Anzeigentext sowie Creatives, insbesondere Bilder und Logos, welche in Teilen oder vollständig für Anzeigen verwendet werden können, an den Kunden übermitteln.
(5) Sind Suchmaschinenoptimierung und besuchsfördernde Maßnahmen (SEO) Bestandteil der Leistung, wird die Agentur für den Kunden Textänderungen auf seiner Website vornehmen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur besuchsfördernde Maßnahmen hinsichtlich der Website des Kunden, insbesondere durch Anlage eines Google MyBusiness-Kontos und Verknüpfung mit der Website des Kunden, durchführen kann. Insbesondere wird die Agentur Maßnahmen setzen, damit der Standort des Kunden in Google Maps sowie im Rahmen der Google Suchergebnisse angezeigt wird. Die Agentur übernimmt weder Gewährleistung dafür, dass die
Informationen veröffentlicht werden, noch dafür, dass sich die Maßnahmen tatsächlich besuchsfördernd auswirken. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.
(6) Die Agentur behält sich das Recht vor, nach Beendigung des vereinbarten Betreuungszeitraumes sämtliche von der Agentur implementierten Inhalte und Änderungen im Google Ads-Konto des Kunden wieder zu entfernen. Dies betrifft beispielsweise angelegte Kampagnenstrukturen, Anzeigengruppen, Keywords und Tracking-Integrationen. Diese Regelung tritt in Kraft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Entfernung wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die von dem Auftraggeber zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem Angebot und/oder dem Vertrag der Agentur. Dies kann eine Pauschalvergütung, eine aufwandabhängige Vergütung (insbes. Stunden- oder Tagessatz) oder variable leistungsabhängige Vergütung sein. Eine Pauschale reicht immer nur soweit, wie die dafür angebotenen Leistungen detailliert aus dem Angebot ersichtlich sind.
(2) Preise sind, wenn nicht anders explizit ausgewiesen, als Nettopreise angegeben, verstehen sich also zzgl. der nach geltendem Recht zu erhebenden Steuern, insb. der Mehrwertsteuer.
(3) Standardmäßig ermächtigt der Kunde den Anbieter, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte per Lastschrift von dem durch den Kunden mitgeteilten Konto einzuziehen. Dies gilt auch bei Mitteilung einer neuen Bankverbindung. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden gegebenenfalls vom Anbieter bereitgestellt, wie Kreditkartenzahlung, Stripe, ApplePay, GooglePay, Kauf auf Rechnung oder Überweisung.
(4) Sofern der Kunde mit einem Betrag, der mindestens einem monatlichen Grundentgelten entspricht, in Zahlungsverzug gerät, kann der Anbieter den entsprechenden Dienst vorübergehend sperren bzw. die Leistung einstellen. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die grundsätzliche Zahlungspflicht des Kunden nicht.
(5) Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Auftraggeber ausgelieferte Projektteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektfortschritt auszustellen.
(6) Die nutzungsunabhängigen Entgelte sind im Voraus, spätestens zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gezahlt.
(7) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentationen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Auftrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(8) Die Zahlung des Auftraggebers ist sofort fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpflichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten. Für andauernde Betreuungsleistungen sendet die Agentur im Regelfall monatliche Abrechnungen in Höhe der entsprechenden Teilsummen zu, individuelle Angebotsabsprachen haben Geltung.
(9) Für unberechtigte Rücklastschriften hat der Kunde dem Anbieter die entstandenen Rückbelastungskosten zu erstatten.
(10) Hat der Kunde Entgelte für Leistungszeiträume über das Vertragsende hinaus im Voraus bezahlt, werden ihm diese nach Vertragsende zeitanteilig zurückerstattet. Dies gilt nicht für Leistungen von Drittanbietern, insbesondere Domainregistraren oder Anbietern von SSL-Zertifikaten, welche dem Kunden vom Anbieter vermittelt werden, soweit von Seiten der Drittanbieter keine Erstattung der vorausbezahlten Entgelte erfolgt.
(11) Vom Anbieter wird zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung zur Verfügung gestellt. Der Rechnungsversand per Email oder via Kundenportal erfolgt kostenfrei. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(12) Sofern der Kunde einen Rechnungsversand per Post wünscht, ist der Anbieter berechtigt, für jede Rechnung ein Entgelt in Höhe von bis zu 5,00 EUR in Rechnung stellen.
(13) Die Preise können durch den Anbieter zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen geändert werden. Widerspricht der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb dieser Frist, so gilt die Änderung als genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Ankündigung auf die Frist und die Folgen des unterlassenen Widerspruchs ausdrücklich hinweisen.
(14) Können Lastschriften, gleich ob unterschiedliche oder dieselbe, zweimal hintereinander nicht erfolgreich eingezogen werden, ist der Kunde von der Bezahlung per Lastschrifteinzugsverfahren ausgeschlossen. Seine Zahlungen können danach nur noch durch Vorkasse erfolgen. Zudem hat der Kunde alle Kosten des Anbieters zu erstatten, die durch die Rücklastschriften verursacht werden. Weiterhin ist der Anbieter in diesem Fall berechtigt, alle bis zum Zeitpunkt der Verlängerung des Vertrages/der Verträge des Kunden fällig werdende Zahlungen sofort und mit einer Summe zu fordern. Der Anbieter behält sich vor, bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen des Kunden seine Leistungen vollständig zurückzubehalten.
(15) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Agentur anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Auftraggebers wegen nicht vollständiger oder mangelhafter Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(16) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist die Agentur wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu dem Auftraggeber befugt.
(17) Die Agentur behält sich das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit (a) die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte (b) mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden (C) die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten sexistischer Natur ist; oder (d) die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Agentur in
irgendeiner Weise verpflichtet ist, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden/Auftraggeber.
§ 8 Social Media Betreuung
(1) Soweit gegen entsprechende Vergütung beauftragt, wird die Agentur für den Auftraggeber über dessen Social Media Accounts Marketingmaßnahmen umsetzen oder diese insgesamt betreuen.
(2) Die Agentur wird in dem vereinbarten Umfang die Accounts des Auftraggebers ggf. optimieren sowie Inhalte für den Auftraggeber erstellen und veröffentlichen.
(3) Die Agentur wird – soweit vereinbart – die Inhalte der Veröffentlichungen eigenverantwortlich vorschlagen und nach Freigabe durch den Auftraggeber veröffentlichen. Die Parteien können einen Rahmen für Veröffentlichungen auf Social Media erarbeiten, innerhalb dessen die Agentur ohne vorherige Einzelabstimmung Inhalte erstellen und veröffentlichen kann.
(4) Verantwortlich für den Inhalt ist der Auftraggeber.
§ 9 Beistellungen, Erschwernisse
(1) Kosten für dritte Software- oder sonstige Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kauftheme, Plugins, Werbebudgets, Werbematerialien etc.), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Funktionalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatibilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des dritten Software-Produkts gewährt werden. Das gleiche gilt in Bezug auf Beschränkungen von jeglichen erforderlichen Dritt-Produkten, etwa Funktionalitäten von Werbeplattformen.
(2) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Dritten verschuldet sind (Provider, externer Software-Anbieter, Werbeplattform etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen. Die Agentur wird rechtzeitig nach Kenntnis über entsprechende Schwierigkeiten informieren.
(3) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafiken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtigen Größe und Auflösung, im richtigen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(4) Das Verfassen von Text und Inhalten von Grund auf für Webseiten ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegriffen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Informationen in angemessener Form bereitgestellt werden. Die Agentur übernimmt im Normalfall das Optimieren des Textes, welchen der Auftraggeber übergeben hat. Werden zu wenige, unzureichende oder nicht ausformulierte Textpassagen übergeben, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen, alternativ verwendet die Agentur
vorübergehend Platzhaltertexte, die später durch Texte des Kunden ersetzt werden können.
§ 10 Leistungszeit, höhere Gewalt
(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für die Agentur bleibt vorbehalten.
(2) Höhere Gewalt oder bei der Agentur oder ihren Subunternehmern eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die sie ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Auftraggebers an der Vertragserfüllung objektiv weg, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 11 Verzug des Auftraggebers, Annahmeverzug, Rücktritt
(1) Erbringt der Auftraggeber eine seiner Mitwirkungspflichten nicht vereinbarungsgemäß, so gehen die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Auftraggebers. Die Agentur kann den erbrachten Mehraufwand dem Auftraggeber in Rechnung stellen.
(2) Sollten Informationen, Zugänge, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitig und vollständig vorhanden sein, ist die Agentur berechtigt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpflegen des verspätet übermittelten Materials zählt als Änderung des Auftrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Agentur projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Projekten gleichzeitig wahrnimmt. Kommt der Auftraggeber mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepflichten in (Annahme-)Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konflikt mit anderen, bereits terminierten Projekten der Agentur eintritt.
(4) Kommt der Auftraggeber auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Agentur von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen der Agentur.
§ 12 Laufzeit / Kündigung
(1) Beratungs-, Coaching-, Betreuungs- oder sonstige laufzeitabhängige Leistungen können mit einem bestimmten Umfang (z.B. Menge der Posts, Sitzungen, Termine) und/oder laufzeitabhängig beauftragt sein. Die Vereinbarung eines bestimmten Kontingents oder einer bestimmten Laufzeit sind bindend.
(2) Soweit eine andere Laufzeit oder Kündigungsregelung nicht vereinbart ist, ist eine Kündigung jeweils mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende möglich, soweit dadurch nicht ein bestimmtes Kontingent unterschritten wird. Es gelten entsprechend abweichend vereinbarte Kündigungsfristen, siehe hierzu auch: Abschnitt B §3.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Agentur ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt,- wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als 1 Monat in Verzug gerät- der Auftraggeber auch nach einer Abmahnung schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht verstößt.
(4) Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht, wenn die Pflichtverletzung des Auftraggebers so gravierend ist, dass die Fortsetzung des Vertrages für die Agentur unzumutbar wäre. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Agentur wegen der Pflichtverletzung selbst gegenüber Dritten haftbar wäre.
(5) Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, ist der Auftraggeber verpflichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was die Agentur an Aufwendungen erspart und durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Alternativ steht der Agentur ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfällt. Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber die fristlose Kündigung durch die Agentur zu vertreten hat, doch ist in diesem Fall der der Auftraggeber zusätzlich verpflichtet, einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden der Agentur zu ersetzen. Hat die Agentur eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber zu vertreten, hat die Agentur dem Auftraggeber nicht verbrauchte Vorauszahlungen zu erstatten und einen etwaigen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.
§ 13 Nutzungsrechte
(1) Nach Zahlung erwirbt der Auftraggeber an etwaigen Gestaltungen der Agentur das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht.
(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen.
(3) Der Auftraggeber erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Gestaltung, den Text oder die sonstigen gelieferten Inhalte zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen.
(4) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Agentur die Leistung für den Auftraggeber als Referenz auf Ihrer Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Die Agentur darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Auftraggeber abbilden oder ablaufen lassen, die Webseite oder den Account verlinken und Name, Marke und Logo des Auftraggebers dafür nutzen. Der Auftraggeber kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunft aus wichtigem Grund widerrufen.
§ 14 Mängelrechte, Verjährung
(1) Soweit Marketing, Webdesign, Social Media Betreuung, Suchmaschinen-Optimierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg nicht garantiert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
(2) Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich
vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Werden durch den Auftraggeber Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entfällt die Gewährleistung, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung der Agentur, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(4) Soweit der Auftraggeber Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Auftraggebers auf Schadensersatz oder Schadensersatz statt der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Auftraggebers, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers oder die Agentur hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 15 Vertragsunterlagen, Urheberrecht
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen behält sich die Agentur sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Auftraggeber kann sie nicht herausverlangen. Der Kunde/Auftraggeber erhält das einfache Nutzungsrecht gem. § 13.
§ 16 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weitergegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene haben jederzeit das Recht:
((a)) eine erteilte Einwilligung gem. Art. 7 Abs. 3 DSGVO zu widerrufen. Dann darf die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, nicht mehr vorgenommen
werden, der Widerruf berührt jedoch die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht;
((b)) eine Auskunft gem. Art. 15 DSGVO über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, dazu zählt eine Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, denen die Daten übermittelt wurden oder werden, die voraussichtliche Speicherdauer, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht hier erhoben wurden, sowie über eine automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und die bestehenden Rechte, über die hier aufgeklärt wird;
((c)) verlangen, dass unverzüglich gem. Art. 16 DSGVO unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten berichtigt werden, insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist;
((d)) verlangen, dass gem. Art. 17 DSGVO die gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht werden, soweit die Verarbeitung nicht in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Erfüllung eines Vertrages, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
((e)) verlangen, dass gem. Art. 18 DSGVO die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist und eine Löschung abgelehnt wird und die Daten nicht mehr benötigt werden, der Betroffene sie aber zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;
((f)) verlangen, dass die bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format herausgegeben oder an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden;
((g)) sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO zu beschweren, sofern die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig ist, zuständig ist in der Regel die Aufsichtsbehörde des gewöhnlichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes des Betroffenen oder des Sitzes unseres Unternehmens.
((h)) zu widersprechen, sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, wenn dafür Gründe bestehen, die sich aus der besonderen Situation des Betroffenen ergeben
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§17 Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Vertragszusage.
(2) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber der Agentur mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die Agentur gesendet wird.
Version: 31.07.2024 AR – Agentur Reichweite GmbH
Abschnitt B: Besondere Bestimmungen für Vorgänge der eingetragenen Marke „webweite.de“
Besondere Vertragsbestimmungen
unter anderem für die Leistungen/Produkte (Full-Service-)Webdesign, Server, Hosting, Domain, E-Mail und alle Leistungen und Vorgänge der unter der eingetragenen Unionsmarke webweite.de
erbrachten Leistungen, insb. der Full-Service-Webdesign Pakete Basic, Business und Pro
§1 Allgemein
(1) Webweite.de ist eine eingetragene Unionsmarke der AR – Agentur Reichweite GmbH. Alle Lieferungen, Leistungen, Rechnungen, Verträge und Kommunikation laufen bzw. läuft mit, von und für AR – Agentur Reichweite GmbH, nachfolgend „Agentur“ oder „Anbieter“.
§2 Leistungen zur Domain-Registrierung
(1) Mit Bestellung einer Domain beauftragt der Kunde Agentur, die bestellte Domain in seinem Namen und Auftrag bei der für die jeweilige Top Level Domain zuständigen Registrierungsstelle zu registrieren und für ihn zu verwalten. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Die Agentur handelt daher ausschließlich als direkter Stellvertreter für den Kunden und hat keinen eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain. Der Registrar kann von der Agentur frei gewählt werden. Es gelten daher für den Kunden hinsichtlich der Domainregistrierung die Bedingungen und Vertragsregelungen des jeweiligen Registrars und der jeweiligen Registrierungsstelle. Der Kunde ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Bedingungen zur Nutzung der Domain zu beachten. Die Registrierung der Domains erfolgt in einem automatisierten Verfahren mittels dessen die Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weitergegeben werden. Die Registrierungsstelle verfährt dabei nach Prioritätsprinzip, d.h. die erste eingehende Registrierung erhält den Zuschlag. Eine Garantie für die Zuteilung einer bestellten Domain kann daher von der Agentur nicht übernommen werden. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch die jeweilige Registrierungsstelle bestätigt ist. Der Kunde ist verpflichtet, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung der bestellten Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der über die bestellte Domain bereitgestellten Inhalte (einschließlich Verlinkungen) selbst verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine pornografischen, gewaltverherrlichenden oder volksverhetzenden Leistungen und/oder Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen und/oder anzuleiten. Eine Überwachung oder Überprüfung der Inhalte durch die Agentur findet nicht statt. Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder gehostete Inhalte Rechte Dritter verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Anbieters aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann die Agentur die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen. Alternativ besteht für die Agentur die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich, d.h. fristlos, zu kündigen. Der Entgeltanspruch von der Agentur besteht fort, solange eine Sperrung aus vom Kunden verursachten Gründen vorgenommen wurde. Mit Vertragsbeendigung erfolgt eine unwiderrufliche Rückgabe der Domain an die Agentur, sofern der Kunde
nicht selbstständig einen Umzug der Domain beauftragt. Sollten der Agentur hierfür Kosten durch Anbieter und/oder Registrar entstehen, hat der Kunde dieser nach vorheriger Information durch die Agentur selbst zu tragen. Eine vollständige Übertragung der Domain funktioniert unter Vorbehalt und kann nicht gewährleistet werden.
(2) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien.
(3) Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung bzw. Konnektierung des Domainnamens und die Übertragung seiner Webinhalte in das Internet keine Rechte Dritter verletzt und keine gesetzwidrigen Zwecke verfolgt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl des Domainnamens allein verantwortlich ist und erklärt sich bereit, den Anbieter von sämtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Domain-Namensregistrierung bzw. Konnektierung freizustellen. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Domainnamen geltend machen, behält sich der Anbieter vor, den betreffenden Domainnamen bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu sperren.
(4) Stellt der Anbieter, z. B. durch Anzeige der Inhaber der Rechte, Rechtsverletzungen durch Webinhalte des Kunden fest, ist er berechtigt, den Zugriff auf die Inhalte des Kunden aus dem Internet ohne Ankündigung zu sperren sowie das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Abmahnung außerordentlich zu kündigen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den rechtsverletzenden Webinhalten des Kunden freizustellen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, an allen Handlungen, die für die Registrierung, Übertragung oder Löschung einer Domain erforderlich sind, vollumfänglich mitzuwirken.
(6) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass eine von ihm registrierte Domain und darunter erreichbare Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Bei der Nutzung von internationalen Domains sind gegebenenfalls andere nationale Rechtsordnungen zu beachten. Eine Prüfung durch den Anbieter erfolgt nicht.
(7) Wird von dritter Seite glaubhaft gemacht, dass Domains oder gehostete Inhalte Rechte Dritter verletzen, oder gilt ein Rechtsverstoß zur Überzeugung des Anbieters aufgrund objektiver Umstände als wahrscheinlich, kann der Anbieter die Inhalte vorübergehend sperren und Maßnahmen ergreifen, die betreffende Domain unerreichbar zu machen.
(8) Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann der Anbieter den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und die Domain löschen lassen.
Verfahren bei Vertragskündigung
(9) Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter lässt den jeweils zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt. Kündigungsaufträge betreffend das Registrierungsverhältnis sind dennoch an den Anbieter zu richten, da der Anbieter die Domain für den Domaininhaber verwaltet und Mitteilungen des Domaininhabers, einschließlich von Vertragskündigungen, regelmäßig über den Anbieter an die jeweilige Vergabestelle bzw. den Registrar zu leiten sind.
(10) Die Kündigung des Kunden betreffend das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter bedarf zur gleichzeitigen wirksamen Kündigung des Registrierungsverhältnisses über eine Domain daher der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Kunden, dass die Domain (mit-) gekündigt wird und gelöscht werden kann. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so kann die vorgenannte Erklärung auch in Textform, insbesondere auch per Email, abgegeben werden. Ist der Kunde nicht auch der Domaininhaber, bedarf der Kündigungs- bzw. Löschungsauftrag der schriftlichen Einwilligung des Domaininhabers oder Admin-Cs. Dabei gilt als ausreichend auch die Übersendung der Erklärung per Telefax.
(11) Die Frist zur Erteilung von Domain-Kündigungsaufträgen an den Anbieter beträgt für alle Domains vier Wochen zum Ende der Laufzeit des Registrierungsverhältnisses.
(12) Insofern verspätete Domain-Kündigungsaufträge wird der Anbieter unverzüglich an die Registrierungsstelle weiterleiten. Klargestellt wird jedoch, dass, falls ein Kündigungsauftrag betreffend den Domain-Registrierungsvertrag durch den Kunden nicht fristgerecht erteilt wird und sich deswegen die Laufzeit der Domainregistrierung gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Registrar verlängert, die Vergütungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Verlängerung bestehen bleibt.
(13) Kündigt der Kunde zwar das Vertragsverhältnis mit dem Anbieter, trifft jedoch keine ausdrückliche Verfügung, was mit den über den Anbieter bislang registrierten Domains zu geschehen hat, bleibt die Vergütungspflicht für die Domains bis auf weiteres ebenfalls bestehen. Nach ergebnisloser Aufforderung an den Kunden, die an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt wird, sich innerhalb angemessener Frist schriftlich oder per Telefax zu den Domains zu erklären, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Entsprechendes gilt bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden durch den Anbieter.
(14) Werden Domains vom Kunden nicht spätestens zum Beendigungstermin des Geschäftsbesorgungsvertrages über die Verwaltung der Domain zwischen dem Kunden und dem Anbieter in die Verwaltung eines anderen Providers gestellt, ist der Anbieter berechtigt, die Domains in die direkte Verwaltung der jeweiligen Vergabestelle zu überführen oder die Domains im Namen des Kunden freizugeben. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Kunde zwar im Hinblick auf die Überführung der Domain an einen neuen Provider eine Anweisung erteilt hat, diese aber nicht rechtzeitig umgesetzt wird.
§3 Webdesign-Leistungen & “Full-Service-Webdesign”-Pakete Basic, Business, Pro
Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag kommt durch die Unterschrift vor Ort (Digital oder Papiervertrag), durch die Übermittlung eines unterschriebenen Vertrages per Fax/E-Mail/Post oder durch Online-Bestellung und die jeweils anschließende Auftragsbestätigung durch die Agentur zustande.
Beschreibung der Dienstleistung
(2) Die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag bzw. der auf der Webseite beschriebenen Tarifübersicht zum Zeitpunkt des Abschlusses/Kaufs. Die von dem Kunden in Auftrag gegebene Internetseite wird nach seinen individuellen Wünschen und Vorstellungen erstellt. Die für die Erstellung der Internetseite erforderlichen Inhalte (z.B. Texte bzw. Grundlagen zur Erstellung von Texten, Bilder, Logo) liefert der Kunde. Der Kunde hat sicherzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass ihm sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte, an den von ihm dem Anbieter gelieferten Inhalten zustehen. Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen und Kosten frei, die dem Anbieter aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen. Die Agentur übernimmt keinerlei Gewährleistung für Inhalte, die der Kunde liefert. Sofern der Kunde keine eigenen Inhalte verwenden möchte oder in angemessener Zeit keine eigenen Inhalte liefert, kann die Agentur diese für den Kunden erstellen oder Symbolbilder und Platzhaltertexte verwenden. Die vollständige Erstellung von Texten und Bildern durch die Agentur ohne Zuarbeit des Kunden kann je nach Umfang und enthaltener Leistungen im jeweiligen Paket kostenpflichtig sein.
Auf Grundlage der Wünsche und Vorstellungen des Kunden entwirft die Agentur die Internetseite des Kunden und übermittelt ihm diese im Entwurf. Änderungswünsche kann der Kunde im Rahmen der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung kostenlos per E-Mail oder über das bereitgestellte Portal mitteilen. Jede über den Tarif hinausgehende Änderung der Internetseite ist kostenpflichtig, es sei denn, die Agentur hat die Notwendigkeit der Änderung zu vertreten. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau der Website ist nicht Teil der Serviceleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden. Bis zur Veröffentlichung der Seite sind 2 kostenlose Revisionen des Entwurfs möglich. Sollten diese aufgebraucht sein, greift das Kontingent der im Paket festgelegten Anzahl an Änderungswünschen. Sind diese ebenfalls aufgebraucht, sind kostenpflichtige Änderungen möglich.
Nach Bestätigung des Entwurfs der Internetseite durch den Kunden wird die Internetseite online gestellt. Der Kunde hat die Internetseite auf deren sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und eventuell erforderliche und/oder gewünschte Änderungen mitzuteilen. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei der Agentur. Änderungen, die von dem Anbieter zu vertreten sind, erfolgen kostenfrei, jede anderweitig erforderliche Änderung ist kostenpflichtig.
Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden geforderte Änderungswünsche zurückzuweisen, wenn diese technisch oder zeitlich unzumutbar sind, die Anzahl der Änderungen ein zumutbares Maß überschreitet oder die Änderungswünsche den Inhaltsvorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Über die Zurückweisung eines Änderungswunsches wird der Kunde per E-Mail oder telefonisch informiert.
Nach endgültiger Fertigstellung der Internetseite sind weitere Änderungen im Rahmen des gewählten Full-Service-Webdesign-Vertrages nur im Rahmen des vertraglich
vereinbarten Kontingents möglich. Der Kunde hat zusätzlich die Möglichkeit, separate Leistungen in Auftrag zu geben.
Wartung und Pflege
(3) Der technische Betrieb, die Wartung des Internetspeicherplatzes der Internetseite sowie die technische Pflege der Inhalte der Internetseite sind ebenfalls Vertragsbestandteil und erfolgen durch die Agentur. Zusatzkosten fallen hierfür nicht an.
Domains
(4) Im Rahmen des Full-Service-Webdesign-Vertrages erhält der Kunde eine Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden kann. Gegebenenfalls können hier für bestimmte Domainendungen weitere Kosten anfallen. Der Kunde hat des Weiteren die Möglichkeit, für den „Full-Service-Webdesign“-Vertrag jede andere beliebige Domain über die Agentur zu bestellen bzw. den Transfer einer vorhandenen Domain zu dem Anbieter zu veranlassen. Sofern sich die Domain, welche für die zu erstellende Internetseite genutzt werden soll, nicht in Verwaltung des Anbieters befindet, wird keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Domain übernommen. Es geltend ergänzend zu diesen Besonderen Vertragsbedingungen die Bedingungen der einzelnen Registrierungsstellen. Für eine reibungslose Übertragung einer Domain eines anderen Anbieters zu webweite.de ist der Kunde verantwortlich. Es gilt Abschnitt B §2 dieser AGB.
(5) Eine Übertragung der Rechte an der Domain auf den Kunden während oder nach Beendigung der Vereinbarung mit der Agentur ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von der Agentur und ggf. kostenpflichtig möglich. Bei allen über die Agentur registrierten Domains kann der Kunde mit Zustimmung von der Agentur und den jeweiligen Bedingungen der Registrierungsstelle jederzeit zu einem anderen Provider wechseln, sofern dieser die entsprechende TopLevelDomain (z.B. „.de“) anbietet bzw. den Providerwechsel nach den erforderlichen Gegebenheiten und technischen Anforderungen unterstützt. Das Vertragsverhältnis zur Agentur wird durch einen solchen Wechsel nicht berührt. Diesbezüglich ist in jedem Fall eine ausdrückliche Kündigung erforderlich. Bei einem Providerwechsel ist der Kunde verpflichtet alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Domain durch die Agentur übernommen werden kann. Sofern der Kunde die von der Agentur bekannt gegebenen Vorkehrungen nicht trifft, ist die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit. Alle Erklärungen Domains betreffend, insbesondere Domainkündigung, Providerwechsel und Domainlöschung bedürfen der Schriftform. Einem Providerwechsel kann die Agentur nur zustimmen, wenn die Agentur eine schriftliche Einverständniserklärung des Domain-Registranten bzw. Domain Anbieter Admin-C in Textform zugegangen ist. Kann die Agentur dem Providerwechsel des neuen Provider des Kunden nicht rechtzeitig stattgeben, weil der Providerwechsel durch den neuen Provider oder den Kunden zu spät veranlasst wurde oder die für die Zustimmung notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, ist die Agentur ausdrücklich dazu berechtigt, die gekündigte Domain zum Kündigungstermin bei der jeweiligen Registrierungsstelle löschen zu lassen, oder, sollten die Agentur die Registrierungsgebühren durch die Registrierungsstelle bereits erneut in Rechnung gestellt worden sein, diese an den Kunden weiter zu verrechnen. Im Falle der Bereitstellung der Domain durch den Kunden, sind die Kosten der Domain vom Kunden zu tragen. Im Falle der Sperre der Domain aufgrund eines Zahlungsrückstandes kann die Website des Kunden nicht bereitgestellt werden, wofür die Agentur keine Verantwortung trägt.
Impressum / Datenschutzerklärungen
(6) Je nach gewähltem Paket unterstützt die Agentur bei der Erstellung von Impressum/Datenschutzerklärung. Hierfür fertigt die Agentur Mustertexte an, die der Kunde entsprechend mit seinen echten Daten zu ergänzen hat. Die Agentur verwendet hierfür die von Kanzlei Hasselbach zur Verfügung gestellte Onlinemaske zur Erstellung von Rechtstexten, verfügbar unter https://www.impressum-generator.de/.
Die Freigabe, wahrheitsgemäße Anpassung und Entscheidung zur Verwendung dieser Texte obliegt dem Kunden. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass es sich bei den gelieferten Dateien um rechtskonforme Texte handelt. Darüber hinaus übernimmt die Agentur keine Haftung für die Vollständigkeit und rechtliche Korrektheit der Texte. Der Kunde stellt die Agentur von allen Kosten frei, die dem Anbieter aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten entstehen.
Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Pflege von Impressum/Datenschutzerklärung/AGB etc. selbst verantwortlich. Eventuelle Änderungen muss er dem Anbieter mitteilen. Das Einpflegen der Änderungen auf die Webseite erfolgt durch die Agentur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Preise / Zahlungsbedingungen
(7) Die für die Dienstleistung aufgeführten Preise ergeben sich aus der zugehörigen Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Bestellung des Dienstes und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Entgelte werden monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung der vereinbarten Einrichtungsgebühr ist mit Vertragsabschluss fällig.
Vertragslaufzeit und Kündigung
(8) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Angebot. Sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, beträgt die Grundlaufzeit wahlweise 12 oder 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf der Grundlaufzeit bzw. zum Ablauf der verlängerten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(9) Der Vertrag der angebotenen Pakete verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht innerhalb der in dem jeweiligen Angebot genannten Frist gekündigt wird. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Mangels rechtzeitiger Kündigung verlängert sich der Vertrag für Verbraucher nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit um jeweils 12 Monate. Der Kunde kann den Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der verlängerten Laufzeit kündigen.
(10) Für die Kündigung des Vertrages ist mindestens die Textform gem. § 126b BGB zu wahren. In der Kündigung sind Name des Kunden sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen. Die Kündigung per Textform kann via E-Mail, via elektronischem Formular über die Website des Anbieters oder via postalischer Zustellung erfolgen.
(11) Beide Parteien sind berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde:
– mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
– schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.
(12) Der Anbieter ist berechtigt, die nach Vertragsbeendigung auf den Systemen des Anbieters noch gespeicherten Daten des Kunden unwiderruflich zu löschen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er bis zur Vertragsbeendigung eigenständig eine Sicherung seiner Daten vornimmt. Möchte der Kunde im begründeten Ausnahmefall nach Vertragsende noch einmal Zugang zu seinen Daten erhalten, ist dies bis maximal 14 Tage nach Vertragsende möglich, und nur insoweit, als seine Daten noch nicht gänzlich oder teilweise unwiderruflich gelöscht worden sind. Klargestellt wird, dass der Anbieter in keiner Weise verpflichtet ist, die Kundendaten nach Vertragsende noch vorzuhalten.
Nutzungsrechte
(13) Mit vollständiger Bezahlung der in Rechnung gestellten Vergütung erhält der Kunde das einfache Nutzungsrecht an der Internetseite entsprechend des Urheberrechtsgesetzes. Das Nutzungsrecht erlischt mit Beendigung des Vertrages zwischen dem Anbieter und dem Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine Herausgabe der Webseiteninhalte erfolgt. Der administrative Zugriff auf die Internetseite obliegt einzig und allein der Agentur. Sofern der Kunde Änderungen oder Anpassungen wünscht, werden diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen von dem Anbieter auf der Internetseite nach Übermittlung durch den Kunden eingearbeitet.
§4 Webhosting
(1) Die Agentur übernimmt kein physisches Webhosting auf eigenen Servern. Die Agentur arbeitet hinsichtlich Webhosting und Serverkapazität zusammen mit:
luckycloud GmbH, Solmsstraße 26, 10961 Berlin
Die Infrastruktur wie Server und Hosting wird der Agentur bereitgestellt durch die luckycloud GmbH, mit den zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der luckycloud GmbH. Die Agentur wird dem Auftraggeber die fertig gestellte Website betriebsbereit installieren, sodass der Online-Zugriff auf die von der Agentur erstellte, voll funktionsfähige Website des Auftraggebers für jedermann möglich ist.
(2) Die Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur ist abhängig vom Webhoster, zur Zeit ist dies die luckycloud GmbH. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Nichterreichbarkeit oder eines Ausfalls der Systeme des Webhosters, wird die Agentur umgehend mit der luckycloud GmbH in Verbindung treten und an einer Lösung arbeiten. Die Agentur haftet aber nicht für von Ausfallzeiten oder Nichterreichbarkeit entstandene Schäden. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Umsatzausfälle durch die Nichterreichbarkeit von Webseite oder Onlineshop.
(3) Verantwortlich für den Inhalt von Webseiten, die der Auftraggeber in Auftrag gibt, ist der Auftraggeber selbst.
(4) Die entgeltliche Überlassung von Servern / Speicherplatz an Dritte ist untersagt, sofern nicht der Anbieter im Einzelfall vorher zugestimmt hat.
§5 Leistungen zur Bereitstellung und Nutzung eines E-Mail-Postfaches und E-Mail Dienstleistungen
(1) Pflichten des Kunden hinsichtlich von der Agentur bereitgestellter E-Mail-Postfächer:
1. Der Kunde hat in seinen E-Mail-Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen.
2. Der Anbieter kann die Weiterleitung der an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt.
3. Die Versendung von sogenannten Spam-Mails ist untersagt. Ebenso ist untersagt, bei der Versendung von Emails falsche Absenderdaten anzugeben.
4. Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann der Anbieter die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend sperren.
Es gelten die im Angebot bzw. am Bestellschein angegebenen Speicherkapazitäten sowie technischen Daten. Eine Bereitstellung des E-Mail-Postfaches ist nur für die Dauer der Vereinbarung zur Bereitstellung einer Domain möglich. Im Fall der Beendigung der Vereinbarung zur Bereitstellung einer Domain endet auch die Bereitstellung des E-Mail-Postfaches automatisch; eine gesonderte Kündigung ist hierfür nicht erforderlich. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der verwendeten E-Mail-Adressen sowie der darüber versendeten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde hat die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Versand von E-Mails, insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten. Die Versendung von Spam-Emails ist untersagt. Kommerzielle Kommunikation ist entsprechend zu kennzeichnen. Verstößt der Kunde gegen Bestimmungen im Sinne des vorstehenden Absatzes, kann die Agentur die betreffenden Postfächer des Kunden vorübergehend auch sperren. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Weiterleitung von E-Mails, SMS oder sonstigen Nachrichten an den Empfänger, ebenso wenig für die richtige Wiedergabe der Nachrichten des Kunden. Die Agentur kann die Weiterleitung der an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um sogenannte Spam-Mails handelt. Der Kunde hat in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal täglich) für eine aktuelle Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Die Agentur kann für eine Beschädigung von Daten und/oder Soft- und Hardware aufgrund von Viren oder anderer Schadsoftware in keinem Fall verantwortlich gemacht werden. Der Kunde verpflichtet sich, die von der Agentur zugeteilten Passwörter streng geheim zu halten und der Agentur unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Passwörter Leistungen von der Agentur nutzen, haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
§6 Inhalt der Webseiten, Sperrung von Webinhalten
(1) Der Kunde verpflichtet sich, seinen gesetzlichen Impressumspflichten nachzukommen.
(2) Mit der Übermittlung der Webseiten bzw. -inhalte (an den Provider) stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln und kein Material Dritter einzublenden, welches andere Personen oder Personengruppen in Ihrer Ehre verletzt, verunglimpft oder beleidigt. Der Kunde versichert außerdem, eventuell anfallende Gebühren, die durch die Veröffentlichung der Daten (z.B. GEMA-Gebühren) entstehen, den entsprechenden Organisationen zu entrichten. Der Kunde versichert weiterhin ausdrücklich, keine Inhalte
oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden. Extremistische oder pornographische Inhalte sind untersagt. Es ist ferner ausdrücklich untersagt, von den Servern des Anbieters in irgendeiner Weise so genannte ‚Spam-E-Mails‘ oder ähnliches zu versenden.
(3) Potentiell jugendgefährdende Inhalte sind nur gestattet, sofern nicht anders vereinbart, wenn Minderjährige vor dem Zugriff hierauf geschützt sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere taugliche und rechtssichere Altersverifikationssysteme, vorgehalten werden.
(4) Sofern der Kunde gegen seine Pflichten verstößt, ist der Anbieter zur Sperrung der betreffenden Webseiten berechtigt. Etwaige Kosten einer Sperrung trägt der Kunde. Klargestellt wird, dass die Zahlungspflicht des Kunden hiervon grundsätzlich unberührt bleibt.
(5) Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden.
§7 Vertragsübertragungen und Abtretungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrages nebst sämtlichen Rechten und Verpflichtungen auf einen Dritten zu übertragen. Der Kunde wird darüber über seinen Kundenaccount bzw. per Email informiert. Im Fall der Übertragung ist der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information über seinen Kundenaccount bzw. per Email berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
(2) Der Kunde darf den Vertrag mit dem Anbieter nur mit dessen Zustimmung auf Dritte übertragen.
§8 Änderung der Geschäftsbedingungen
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar.
(2) Der Anbieter ist in folgenden Fällen berechtigt, die Geschäftsbedingungen zu ändern:
• wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der Geschäftsbedingungen mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
• wenn die Änderung dem Anbieter dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
• wenn gänzlich neue Leistungen des Anbieters, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse eine Berücksichtigung in den Geschäftsbedingungen erfordern;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
(3) In einem solchen Fall wird der Anbieter die geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden an die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
(4) Der Kunde hat die Möglichkeit, binnen eines Zeitraums von sechs Wochen nach Übersendung der geänderten Geschäftsbedingungen unter Kenntlichmachung der Änderungen und vor deren Wirksamwerden den geänderten Geschäftsbedingungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Geschäftsbedingungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten die geänderten Geschäftsbedingungen als vom Kunden angenommen. Der Anbieter wird den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
§9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Wird der Anbieter im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter für den Kunden tätig, verpflichtet sich der Kunde gleichzeitig mit Beauftragung mit dem Anbieter eine ihm durch Download zur Verfügung gestellte Zusatzvereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO über die Verarbeitung der Daten im Umfang der durch den Kunden angedachten Nutzung des jeweils bestellten Produkts abzuschließen. Der Anbieter verpflichtet sich, alle in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. a) bis h) DSGVO genannten Anforderungen zu erfüllen.
§10 Gerichtsstand und Recht
(1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
rechtliches Sondervermögen ist, ist der Ort, an dem der Anbieter seinen Sitz hat, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung. Der Anbieter ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN- Kaufrechts (CISG).
§11 Reaktionen des Anbieters bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
(1) Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte einer Internetpräsenz oder eine Domain an sich ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann der Anbieter die Internetseite sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
(2) Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann der Anbieter Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
(3) Bei rechtsverletzenden Inhalten kann der Anbieter statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
(4) Versendet der Kunde Spam-Mails, kann der Anbieter die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
(5) Der Anbieter kann aufgrund objektiver Kriterien die an seine Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail schädliche Software (Viren, Würmer oder Trojaner etc.) enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
(6) Der Entgeltanspruch des Anbieters besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
§12 Freistellungsanspruch
(1) Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten oder Handlungen des Kunden beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Anbieter alle Schäden zu ersetzen, die aus einer diesbezüglichen Verletzung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. Der Schadensersatz erfasst auch die angemessenen Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung des Anbieters.
§13 Datenschutz
(1) Der Kunde hat als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für die Verarbeitung von Daten nach dieser Bestimmung einschließlich der Überlassung der personenbezogenen Daten der Endnutzer der Website an die Agentur für die Erbringung dieser Werbedienstleistungen sämtliche Datenschutzvorschriften einzuhalten und die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Im Webauftritt des Kunden sollte eine Information der Betroffenen über Art, Umfang sowie Zweck der Erhebung ihrer personenbezogenen Daten und die nachfolgende Nutzung dieser Daten, insbesondere Übermittlung an zB Werbenetzwerke (auch außerhalb der EU) durch den Kunde als Verantwortlichen erfolgen und ein geeignetes Verfahren zur Einholung der Einwilligung der Betroffenen zu dieser Erhebung und Nutzung der Daten vorgesehen werden. Verletzt der Kunde die vorstehenden Verpflichtungen, kann die Agentur die Dienstleistungen nach schriftlicher Mitteilung gegenüber dem Kunde mit sofortiger Wirkung aussetzen. Sollte der Kunde die Verletzung nicht innerhalb von 7 Tagen ab der Mitteilung beheben, kann die Agentur die Vereinbarung wegen wesentlicher Vertragsverletzung schriftlich kündigen. Soweit die Agentur mit der Verarbeitung insbesondere der Erhebung von personenbezogenen Daten der Nutzer des Webauftritts eines Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 4 Z 8 DSGVO beauftragt wird, verpflichtet sich der Kunde über Verlangen des Anbieters eine ihm zur Verfügung gestellte und/oder über die Website des Anbieters herunterladbare Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO mit der Agentur über die Verarbeitung der Daten im Umfang des jeweils bestellten Produkts abzuschließen. Die Agentur wird, soweit dies für das jeweils bestellte Produkt erforderlich ist, im Zusammenhang mit den Werbedienstleistungen auf den Computern bzw. Endgeräten der Nutzer des Webauftritts des Kunden Cookies oder andere vergleichbare Technologien (ein)setzen und auslesen oder durch einen Dritten und auslesen lassen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle nach den anwendbaren Gesetzen geltenden Vorgaben eingehalten werden, damit dies rechtlich zulässig vorgenommen werden kann (transparente Einwilligungsabfrage vor. Insbesondere hat er im Rahmen seines Webauftritts einen angemessen hervorgehobenen Pop-up-Hinweis auf die Nutzung von Cookies zu platzieren, über den er die (unmissverständliche) Einwilligung des Nutzers des Webauftritts des Kunden zur Nutzung dieser Cookies einholt. Ferner hat er in der Fußzeile jeder einzelnen Webseite seines Webauftritts eine Cookie-Richtlinie zu verlinken, die unter anderem die Informationen zu Art und Speicherdauer der Cookies beinhaltet. Der Kunde stellt die Agentur von allen Kosten frei, die dem Anbieter aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten entstehen.
(2) Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass der Anbieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses gemäß den gesetzlichen Vorschriften Daten des Kunden erhebt
und verarbeitet. Näheres regeln die Datenschutzhinweise des/der Anbieter. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse des Anbieters findet sich im Impressum. Der Anbieter ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
§14 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig bzw. unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen sowie des Vertrages. Im Falle der Unwirksamkeit bzw. Undurchführbarkeit einer der vorstehenden Bestimmungen verpflichten sich die Parteien, eine wirksame zu vereinbaren, die dem vertraglich Gewollten am nächsten kommt. Können die Parteien sich auf eine solche nicht verständigen, tritt an die Stelle der unwirksamen Regelung das Gesetz.
Version: 31.07.2024 AR – Agentur Reichweite GmbH