Rechtliches
AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Version 2026-01 · Gültig ab 05.01.2026
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AR – Agentur Reichweite GmbH
Solmsstraße 26, 10961 Berlin
Version: 2026-01 · Gültig ab: 05.01.2026
§ 1 Vertragspartner, Geltungsbereich, Rangfolge
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Lieferungen zwischen der AR – Agentur Reichweite GmbH, Solmsstraße 26, 10961 Berlin (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).
- Die AGB gelten insbesondere gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB werden nur insoweit einbezogen, als zwingende gesetzliche Vorschriften dies erfordern.
- Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos ausführt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Vertragsgrundlage sind – soweit vorhanden – das individuelle Angebot bzw. der Einzelvertrag sowie diese AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die individuell getroffenen Vereinbarungen den AGB vor; im Übrigen gelten beide Regelwerke ergänzend zueinander.
- Leistungsbeschreibungen, Anlagen oder sonstige Vertragsdokumente gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des jeweiligen Angebots oder Vertrags geworden sind. Öffentliche Aussagen, Werbemaßnahmen, Inhalte der Website oder sonstige unverbindliche Informationen der Agentur stellen keine vertraglichen Zusagen dar.
- Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden können in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail oder mittels elektronischer Signatur. Erklärungen über Messenger-Dienste sind zulässig, soweit sie keine wesentlichen Vertragsänderungen betreffen.
- Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AGB. Überschriften dienen lediglich der Übersicht und haben keine eigenständige rechtliche Bedeutung.
- Die Agentur behält sich vor, diese AGB für zukünftige Verträge jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB für laufende Betreuungsverträge werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Dieses Änderungsrecht gilt nicht, soweit gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder der Kunde Verbraucher ist.
§ 2 Begriffsdefinitionen und Vertragsarten
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich als Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.
- Projektleistungen sind einmalige, in sich abgeschlossene Leistungen mit klar definiertem Leistungsumfang, bei denen ein konkretes Leistungsergebnis vereinbart ist, wie insbesondere Konzeptionen, Webseiten, Gestaltungen, Inhalte, Markenauftritte oder sonstige abgeschlossene Leistungsbestandteile. Projektleistungen sind regelmäßig abnahmepflichtig und werden im Rahmen einer Dienstleistung erbracht.
- Betreuungsleistungen (auch „Betreuungsangebote“, „Marketingbetreuung“, „Marketingpläne“ oder vergleichbare Begrifflichkeiten) sind fortlaufende, wiederkehrende Dienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg erbracht werden, insbesondere im Rahmen von Retainer-Vereinbarungen bzw. wiederholten (in der Regel monatlichen) Vergütungen. Betreuungsleistungen stellen keine einmaligen Projekte dar und enden nicht automatisch mit der Erbringung einzelner Leistungen.
- Die konkrete Ausgestaltung der Leistungen richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Einzelne Tätigkeiten oder Maßnahmen stellen keine eigenständigen Leistungsarten dar, sondern sind jeweils Bestandteil von Projekt- oder Betreuungsleistungen.
- Drittleistungen sind Leistungen von Dritten, insbesondere Software, Tools, Plattformen, Hosting-Dienste, Werbeplattformen, Stock-Material oder sonstige externe Dienste, auf deren Verfügbarkeit, Inhalt oder Funktionsweise die Agentur keinen unmittelbaren Einfluss hat. Drittleistungen sind nicht Bestandteil der eigenen Leistung der Agentur. Eine gesonderte Kennzeichnung von Drittleistungen gegenüber dem Kunden ist nicht geschuldet, sofern keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
- Werbebudgets, Media-Kosten oder sonstige Kosten externer Plattformen sind grundsätzlich nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur und vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter zu tragen. Die Agentur übernimmt kein Vorleistungs- oder Zahlungsrisiko. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder Einzelvertrag.
- Eine Abnahme ist die Bestätigung des Kunden, dass eine Projektleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Bei Betreuungsleistungen erfolgen statt einer Gesamtabnahme regelmäßig inhaltliche Freigaben oder Teilabnahmen einzelner Leistungen. Einzelheiten zu Fristen, Mitwirkungspflichten und Rechtsfolgen fehlender oder verspäteter Freigaben ergeben sich aus den nachfolgenden Regelungen dieser AGB.
- Leistungen, die nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Einzelvertrag haben Vorrang.
§ 3 Vertragsschluss, Angebotsbindung, Leistungsänderungen
- Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Kunde ist an ein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab Zugang gebunden, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots, durch elektronische Signatur, durch Zahlung einer vereinbarten Vergütung oder Anzahlung, durch mündliche Zusage oder spätestens durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur.
- Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch die Agentur. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags.
- Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Die Leistungsbeschreibung ist abschließend; weitergehende oder zusätzliche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Die konkrete Umsetzung erfolgt nach fachlichem Ermessen der Agentur.
- Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen des vereinbarten Leistungsumfangs stellen Leistungsänderungen (Change Requests) dar. Change Requests sind grundsätzlich gesondert zu vergüten, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Agentur ist nicht verpflichtet, Change Requests umzusetzen.
- Erbringt die Agentur Leistungen über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus, ohne dass hierüber eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde, begründet dies keinen Anspruch auf zukünftige unentgeltliche Leistungen oder eine Erweiterung des vereinbarten Leistungsumfangs.
- Termine, Fristen und Zeitpläne gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Andernfalls stellen sie unverbindliche Richtwerte dar. Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungs- und Freigabepflichten rechtzeitig erfüllt.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen jederzeit Subunternehmer, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht. Die Agentur bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden und Freigaben
- Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig, richtig und rechtzeitig zu erbringen. Hierzu zählen insbesondere die Bereitstellung von Inhalten (z. B. Texte, Bilder, Logos), Informationen, Unterlagen, Zugangs- und Zugangsdaten zu Systemen, Plattformen, Hosting-Umgebungen, Werbekonten oder sonstigen Tools sowie die Benennung eines entscheidungsbefugten Ansprechpartners.
- Der Kunde stellt der Agentur sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Materialien und Daten in geeigneter Form, Qualität und Auflösung zur Verfügung. Entsprechen beigestellte Inhalte nicht den technischen oder fachlichen Anforderungen oder sind sie unvollständig, fehlerhaft oder verspätet, ist die Agentur berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand als Zusatzleistung gesondert abzurechnen.
- Unvorhergesehene Erschwernisse oder Verzögerungen, die durch Dritte verursacht werden, insbesondere durch Plattformbetreiber, Hosting-Dienstleister, Softwareanbieter oder sonstige externe Stellen, begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Mehrleistungen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand ist vom Kunden nach den vereinbarten Vergütungssätzen zu tragen.
- Der Kunde ist verpflichtet, Entscheidungen, Abstimmungen und Freigaben innerhalb angemessener Fristen zu erteilen. Fristen ergeben sich aus dem Angebot, einem Projekt- oder Zeitplan oder aus einer entsprechenden Aufforderung der Agentur. Erfolgt keine fristgerechte Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Leistungs- und Lieferfristen angemessen.
- Unterlässt der Kunde erforderliche Mitwirkungsleistungen oder erbringt er diese nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist die Agentur berechtigt, hieraus entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen, Leistungen vorübergehend auszusetzen, Platzhalter zu verwenden oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Freigaben können schriftlich, in Textform oder über von der Agentur eingesetzte Freigabe- oder Projektmanagement-Tools erfolgen. Über diese Systeme erteilte Freigaben gelten als rechtsverbindlich. Erteilt der Kunde innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als freigegeben.
- Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind bei gestalterischen oder redaktionellen Leistungen bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst jeweils eine gebündelte Rückmeldung des Kunden.
- Weitere Korrekturen, Änderungswünsche oder nachträgliche Anpassungen gelten als Zusatzleistungen bzw. Change Requests und werden gesondert vergütet. Änderungen, die auf verspätete oder unvollständige Rückmeldungen des Kunden zurückzuführen sind, gelten ebenfalls als Zusatzleistungen.
- Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die inhaltliche, rechtliche und fachliche Richtigkeit der freigegebenen Leistung. Für freigegebene Inhalte sind nachträgliche Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen, soweit der Mangel auf Umständen beruht, die im Rahmen der Freigabe erkennbar waren.
- Änderungen oder Korrekturen nach erfolgter Freigabe stellen Zusatzleistungen dar und sind gesondert zu vergüten. Sie können Auswirkungen auf vereinbarte Termine und Zeitpläne haben und bedürfen einer erneuten Freigabe.
- Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte sowie für die rechtliche Ausgestaltung von Impressum, Datenschutzerklärung, Tracking- und Consent-Lösungen.
- Der Kunde ist für die sichere Verwahrung und den Schutz seiner Zugangsdaten und Passwörter verantwortlich. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die aus unbefugtem Zugriff oder der Kompromittierung von Kundenkonten resultieren, sofern diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
- Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Eine Datensicherung durch die Agentur erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung der Agentur für Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 4a Leistungszeit, höhere Gewalt
- Die Einhaltung vereinbarter Leistungs- und Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungs- und Freigabepflichten ordnungsgemäß, vollständig und fristgerecht erfüllt.
- Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen oder IT-Systemen, behördliche Anordnungen, Streik, Krankheit, Lieferengpässe, Verzögerungen durch Plattformbetreiber oder sonstige Dritte, führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Leistungsfristen. Während der Dauer solcher Ereignisse ist die Agentur von ihrer Leistungspflicht befreit.
- Die Agentur gerät in diesen Fällen nicht in Verzug. Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen oder Leistungsausfällen sind insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Dauert ein Ereignis nach Absatz 2 länger als drei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen abzurechnen.
§ 5 Abnahme, Teilabnahme und Abnahmefiktion
- Projektleistungen unterliegen stets einer Endabnahme. Die Abnahme bestätigt, dass die Projektleistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde. Eine Abnahme ist auch dann erforderlich, wenn die Projektleistung im Rahmen eines Dienstvertrags erbracht wird.
- Betreuungsleistungen unterliegen keiner End- oder Gesamtabnahme. Im Rahmen der Betreuung können jedoch einzelne Leistungsbestandteile, insbesondere Inhalte, Designs, Texte, Grafiken, Kampagnenbestandteile oder sonstige Teilleistungen, einer gesonderten Freigabe oder Teilabnahme unterliegen.
- Die Abnahme oder Teilabnahme kann ausdrücklich in Textform, über eingesetzte Freigabe- oder Projektmanagement-Tools oder konkludent durch Nutzung, Veröffentlichung oder produktiven Einsatz der jeweiligen Leistung erfolgen.
- Fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf, hat der Kunde innerhalb einer von der Agentur gesetzten angemessenen Frist zu reagieren. Sofern keine Frist bestimmt ist, beträgt die Abnahmefrist 10 Werktage ab Zugang der Aufforderung.
- Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine Abnahme oder keine begründete Ablehnung unter konkreter Benennung wesentlicher Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (Abnahmefiktion). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Mängel sind vom Kunden im Rahmen der Abnahme konkret und nachvollziehbar zu benennen. Ein nachträgliches Sammeln oder sukzessives Nachschieben von Mängeln ist ausgeschlossen, soweit diese bei Abnahme erkennbar waren.
- Mit der Abnahme oder Teilabnahme gelten die jeweiligen Leistungsbestandteile als vertragsgemäß erbracht. Dies hat insbesondere folgende Rechtsfolgen:
- die Vergütung wird entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen fällig,
- die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht auf den Kunden über,
- Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen,
- Mängelrechte hinsichtlich erkennbarer Mängel sind ausgeschlossen.
- Verweigert der Kunde die Abnahme ohne rechtfertigenden Grund oder verzögert er diese, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann die Agentur die Abnahme fingieren, die weitere Leistungserbringung aussetzen, die vereinbarte Vergütung verlangen oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Freigaben und Teilabnahmen im Rahmen von Betreuungsleistungen stellen keine Werkabnahme dar. Sie sind jedoch verbindlich und schließen Mängelrechte für freigegebene Inhalte aus, soweit der Mangel bei der Freigabe erkennbar war. Die Einordnung der Betreuung als Dienstleistung bleibt hiervon unberührt. Freigaben im Sinne dieser AGB gelten hier – soweit nicht ausdrücklich anders geregelt – als Teilabnahmen der jeweils freigegebenen Leistung.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
- Die Vergütung der Agentur ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. Die Abrechnung kann pauschal, auf Stunden- oder Tagessatzbasis, als monatliche Vergütung (Retainer) oder in Mischformen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Projektleistungen werden grundsätzlich nach Erbringung der vereinbarten Leistung abgerechnet. Je nach Umfang, Dauer oder Art des Projekts ist die Agentur berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Vorauszahlungen können bis zu 50 % der vereinbarten Vergütung betragen, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
- Laufende Betreuungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, monatlich nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats in Rechnung gestellt.
- Die Agentur ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortsetzung ihrer Leistungen von der vollständigen Zahlung fälliger Rechnungen oder vereinbarter Vorauszahlungen abhängig zu machen.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Agentur ist berechtigt, Mahnkosten zu erheben, Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen sowie weitergehende gesetzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Zusatzleistungen im Sinne dieser AGB werden gesondert vergütet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stundensätze:
- Designleistungen: 95 EUR pro Stunde
- Konzeptions-, Strategie- und sonstige Leistungen: 130 EUR pro Stunde
- Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Reise- und Projektnebenkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten oder anderweitig geregelt sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Übernachtungskosten bis zu 120 EUR pro Person und Nacht
- An- und Abreisekosten, insbesondere Bahnfahrten (2. Klasse, Spar- oder Supersparpreis, sofern verfügbar)
- Fahrten mit dem PKW mit 0,50 EUR pro Kilometer
- Verpflegungsmehraufwand nach den jeweils geltenden steuerlichen Pauschalen
- sonstige projektbezogene Auslagen
- Rechnungen werden grundsätzlich elektronisch per E-Mail übermittelt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung per Überweisung oder per Lastschrift. Der Kunde erteilt der Agentur auf Verlangen ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat. Kosten, die durch Rücklastschriften oder fehlgeschlagene Abbuchungen entstehen und vom Kunden zu vertreten sind, trägt der Kunde. Weitergehende Rechte der Agentur bleiben unberührt.
- Beendet der Kunde ein Projekt vor dessen vollständiger Erbringung oder wird das Projekt aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht fortgeführt, ist die Agentur berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.
- Maßgeblich für die Abrechnung ist der tatsächliche Leistungsstand zum Zeitpunkt der Beendigung, einschließlich bereits erbrachter Konzeptions-, Planungs-, Gestaltungs-, Abstimmungs- und Vorbereitungsleistungen.
- Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung nach § 648 BGB, bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit, Zyklus, Verlängerung und Kündigung
- Projektleistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Zusatzleistungen folgen in ihrer Laufzeit dem jeweiligen Hauptvertrag, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.
- Betreuungsleistungen sind fortlaufende Dienstleistungen, die in vertraglich festgelegten Zyklen erbracht werden. Ein Zyklus stellt die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit und zugleich die Mindestlaufzeit der Betreuungsleistung dar. Soweit im Angebot oder Vertrag von einer „Laufzeit“ gesprochen wird, ist hiermit stets ein solcher Zyklus gemeint.
- Betreuungsleistungen haben, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, eine Grundlaufzeit (Zyklus) von zwölf Monaten.
- Nach Ablauf eines Zyklus verlängern sich Betreuungsleistungen automatisch jeweils um einen weiteren Zyklus, sofern sie nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden.
- Die Kündigungsfrist für Betreuungsleistungen beträgt, sofern nicht anders vereinbart, drei Monate zum Ende des jeweiligen Zyklus.
- Ordentliche Kündigungen während eines laufenden Zyklus sind ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform. Die Übermittlung per E-Mail ist ausreichend.
- Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät,
- eine schwerwiegende Vertrags- oder Pflichtverletzung vorliegt,
- gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstoßen wird,
- der Kunde das Ansehen oder den Ruf der Agentur erheblich schädigt.
- Im Falle einer Kündigung sind die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Erfolgt eine fristlose Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur für den laufenden Zyklus unberührt. Weitergehende Rechte der Parteien bleiben unberührt.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- Sämtliche von der Agentur erbrachten Leistungen, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Gestaltungen, Texte, Grafiken, Designs, Inhalte und sonstige Arbeitsergebnisse, unterliegen dem Urheberrecht. Die Agentur bleibt Urheberin bzw. Rechteinhaberin, soweit gesetzlich zulässig.
- Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Leistungen. Das Nutzungsrecht ist räumlich und zeitlich unbeschränkt, jedoch inhaltlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Eine Weitergabe, Übertragung, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung der Leistungen über den Vertragszweck hinaus ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe an Dritte oder die Nutzung in anderen Projekten, Medien oder Zusammenhängen.
- Änderungen oder Bearbeitungen der Leistungen sind nur im Rahmen des Vertragszwecks zulässig und dürfen nicht zu einer Entstellung der Leistung oder zu einer Beeinträchtigung der berechtigten Interessen der Agentur führen.
- Die Herausgabe offener Dateien, Rohdaten oder editierbarer Formate (z. B. PSD, Figma-, InDesign-, Premiere- oder vergleichbare Dateien) ist nicht geschuldet. Geschuldet sind ausschließlich die vereinbarten Endformate, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
- Entwürfe, Skizzen, Konzepte und sonstige Vorarbeiten, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung geworden sind, verbleiben vollständig bei der Agentur und dürfen vom Kunden weder genutzt noch verwertet werden.
- Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen einschließlich des Namens, Logos und der Marke des Kunden als Referenz zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Case Studies, Portfolios oder Social-Media-Auftritten, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die Marken- und Kennzeichenrechte des Kunden bleiben unberührt.
- Nutzt der Kunde Leistungen der Agentur vor vollständiger Zahlung oder in nicht vertragsgemäßer Weise, gelten die eingeräumten Nutzungsrechte als nicht erteilt. Die Agentur ist berechtigt, Unterlassung zu verlangen und weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Materialien oder Inhalte Dritter (z. B. Stock-Material, Templates, Schriftarten, Software, KI-Tools) eingesetzt werden, gelten ausschließlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten. Die Agentur verschafft keine über die jeweilige Lizenz hinausgehenden Rechte.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 9 Haftung, Gewährleistung und Erfolgsausschluss
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Agentur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.
- Die Haftung der Agentur ist der Höhe nach wie folgt begrenzt (sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen):
- bei Projektleistungen auf die Höhe der für das jeweilige Projekt vereinbarten Vergütung,
- bei Betreuungsleistungen auf die Höhe der Vergütung eines vereinbarten Zyklus (Grundlaufzeit), in dem der haftungsbegründende Anspruch entstanden ist.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, ausgebliebene Umsätze, Reichweiten, Conversions oder sonstige wirtschaftliche Erwartungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Agentur übernimmt keine Haftung für Leistungen, Inhalte oder Entscheidungen Dritter, insbesondere von Plattformbetreibern, Werbenetzwerken, Software- oder Tool-Anbietern. Dies gilt insbesondere für algorithmische Änderungen, Sperrungen, Einschränkungen oder Ausfälle externer Systeme.
- Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Der Agentur ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst nach erfolgloser Nachbesserung stehen dem Kunden weitergehende Mängelrechte zu. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme.
- Die Agentur übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Reichweiten, Rankings, Umsätze, Conversions oder sonstige Kennzahlen. Zielwerte oder Prognosen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte verantwortlich. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Rechtsverletzungen entstehen, die auf solchen Inhalten beruhen. Die Agentur schuldet keine rechtliche Prüfung der Inhalte.
- Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf technische Störungen, Serverausfälle, Software- oder Tool-Updates, API-Änderungen oder sonstige technische oder organisatorische Maßnahmen Dritter zurückzuführen sind, soweit diese nicht von der Agentur zu vertreten sind.
- Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung der Agentur vorliegt und hierdurch ein Schaden entstanden ist, soweit gesetzlich zulässig.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 10 Drittplattformen, Werbekonten und externe Dienste
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen unter Einbeziehung externer Plattformen und Dienste, insbesondere Werbeplattformen (z. B. Google, Meta, TikTok), Social-Media-Plattformen, Hosting-, Tracking-, Analyse-, Newsletter-, CRM- oder sonstiger Drittanbieter.
- Die Agentur hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsweise, Weiterentwicklung oder Richtlinien dieser Plattformen und Dienste. Ein Anspruch auf eine jederzeitige Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionalität besteht nicht.
- Werbe-, Social-Media- oder sonstige Plattformkonten werden grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden geführt. Die Agentur erhält, soweit erforderlich, entsprechende Zugriffsrechte. Besteht noch kein Konto, unterstützt die Agentur den Kunden bei der Einrichtung. Abweichende Regelungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung im Angebot oder Einzelvertrag.
- Die Agentur haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen, Löschungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern, insbesondere infolge von Richtlinienänderungen, automatisierten Prüfverfahren oder vermuteten Verstößen. Eine Unterstützung bei der Klärung erfolgt, sofern vereinbart, ohne Garantie auf Wiederherstellung oder Erfolg. Hierdurch entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.
- Eine Haftung der Agentur für Datenverluste, Kampagnenabbrüche, Tracking-Ausfälle, Performance-Einbrüche oder sonstige Auswirkungen, die auf Drittplattformen oder externe Dienste zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Werbebudgets, Media-Kosten oder sonstige Entgelte externer Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung der Agentur. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter. Ein Vorleistungs- oder Zahlungsrisiko der Agentur besteht nicht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen, Richtlinien und Vertragsbestimmungen der eingesetzten Plattformen und Dienste einzuhalten. Der Kunde haftet für Verstöße hiergegen. Die Agentur schuldet keine rechtliche Prüfung dieser Bedingungen.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 11 Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit
- Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die datenschutzrechtliche Rolle der Agentur richtet sich nach der jeweiligen Leistung:
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden verarbeitet, handelt sie als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO.
- Soweit die Agentur personenbezogene Daten zu eigenen Zwecken verarbeitet (z. B. zur Vertragsdurchführung, Abrechnung oder Kommunikation), handelt sie als eigene Verantwortliche.
- Sofern eine Auftragsverarbeitung vorliegt, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab. Der AVV ist nicht Bestandteil dieser AGB. Die Agentur ist berechtigt, die Aufnahme oder Fortführung von Leistungen vom Abschluss eines AVV abhängig zu machen. Erfolgt die Leistungserbringung trotz fehlenden AVV auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, handelt der Kunde insoweit eigenverantwortlich.
- Der Kunde ist verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Datenverarbeitung, insbesondere für das Vorliegen geeigneter Rechtsgrundlagen, die Erfüllung von Informationspflichten, die Einholung erforderlicher Einwilligungen (z. B. für Cookies, Tracking, Newsletter oder Marketingmaßnahmen) sowie für die rechtssichere Ausgestaltung von Datenschutzerklärungen und Consent-Management-Systemen.
- Die Agentur kann im Rahmen ihrer Leistungen technische oder marketingbezogene Vorschläge zur Nutzung bestimmter Tools, Plattformen oder Tracking-Technologien unterbreiten. Eine rechtliche Beratung oder Prüfung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit schuldet die Agentur nicht. Die Verantwortung für die rechtmäßige Umsetzung liegt ausschließlich beim Kunden, die technische Umsetzung erfolgt ausschließlich nach Weisung des Kunden.
- Die Agentur ist berechtigt, personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang an Subunternehmer oder sonstige Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Eine weitergehende Weitergabe erfolgt nicht.
- Die Agentur trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten, übernimmt jedoch keine Garantie für eine absolute Datensicherheit. Eine Haftung richtet sich nach den Regelungen in § 9 dieser AGB.
- Nach Beendigung des Vertrags verarbeitet oder speichert die Agentur personenbezogene Daten nur, soweit und solange dies aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder interner, datenschutzkonformer Unternehmensprozesse erforderlich ist. Eine Pflicht zur Archivierung besteht nicht. Die Herausgabe oder Löschung von Daten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO, und setzt die vollständige Begleichung offener Forderungen voraus.
- Wird der Agentur eine Datenschutzverletzung bekannt, die ihren Verantwortungsbereich betrifft, wird sie den Kunden hierüber informieren. Weitergehende Melde- oder Benachrichtigungspflichten obliegen dem Kunden, soweit dieser Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist. Eine Haftung für Datenschutzverstöße, die durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kalkulationen und nicht öffentliche Inhalte, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
- Die Regelungen dieser AGB, die ihrem Zweck nach auch über das Vertragsende hinaus Wirkung entfalten, gelten fort. Dies betrifft insbesondere Bestimmungen zu Vergütung, Nutzungsrechten, Haftung, Gewährleistung, Datenschutz, Vertraulichkeit sowie Gerichtsstand und anwendbarem Recht.
- Die Beendigung des Vertrags lässt bereits entstandene Ansprüche der Parteien unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur.
- Die Agentur ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, insbesondere im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Unternehmensverkaufs oder der Beauftragung von Erfüllungsgehilfen, sofern keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden. Der Kunde ist zur Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur berechtigt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
- Nebenabreden bestehen nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB und der dazugehörigen Vertragsdokumente.
- Abweichende zwingende gesetzliche Regelungen für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm bei Abschluss eines Vertrags im Fernabsatz ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Der Widerruf ist in Textform an die Agentur zu richten unter kontakt@agentur-reichweite.com.
- Hat der Kunde ausdrücklich verlangt, dass die Agentur vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und hat die Agentur die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht.
Version: 2026-01
Verfasser: AR – Agentur Reichweite GmbH, Die Geschäftsführung
05.01.2026